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Entschädigung für die Betreuung von Angehörigen

In der Schweiz pflegen über 600’000 Angehörige ihre Liebsten, oft ohne Bezahlung. Harmony sorgt dafür, dass Ihr Einsatz offiziell anerkannt und fair entlöhnt wird.

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  • Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Angehörige Entlohnung
  • Schätzen Sie Ihren möglichen Lohn ein (bis. CHF 39.90/h)

Unterstützung in allen Lebenslagen

Leistungen im Überblick – was Angehörigenpflege umfasst

BIS CHF 39.90/h

Die Pflege von Angehörigen ist mehr

Entscheidend ist, dass alles ineinandergreift:

  • Grundpflege: An-/Auskleiden, Mobilität
  • Betreuende Elemente: Tagesstruktur, Aktivierung
  • Sicherheit & Prävention: Sturz-/Hautprophylaxe, Trink
  • Koordination: Termine, Hilfsmittel, Dokumentation

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Leistungen für pflegende Angehörige

Entdecken Sie unsere umfassende Unterstützung, damit Ihre Liebsten sicher und geborgen zu Hause leben können.

Der Weg zum Lohn für pflegende Angehörige

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So läuft es ab – in 4 Schritten

Schritt 1.

Voraussetzungen erfüllen

Sie pflegen einen Angehörigen? Sie sind volljährig und es handelt sich um eine dauerhafte Pflegesituation? Dann erfüllen Sie die wichtigsten Kriterien für eine Anstellung.

Schritt 2.

Bedarfsabklärung

Gemeinsam vereinbahren wir einen Termin, an welchem eine Diplomierte Pflegefachperson zu Ihnen nach hause kommt und den Pflegebedarf abklärt.

Schritt 3.

Bestätigung Krankenkasse

Die Bedarfsabklärung senden wir Ihrem Hausarzt und der Krankenkasse zur Bestätigung.

Schritt 4.

Erhalt Arbeitsvertag

Nach erfolgreicher Bestätigung durch die Krankenkasse erhalten Sie von uns einen Arbeitsvertrag mit einem Stundenlohn von bis zu CHF 39.90.

Pflegende Angehörige bei Harmony

ERFAHRUNGEN

Was pflegende Angehörige über Harmony sagen

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5/5
Pflegender Ehemann

Meine Frau Therese Bättig und ich sind seit 44 Jahren ein Paar. Vor ca. 32 Jahren wurde bei meiner Frau die Diagnose Multiple Sklerose gestellt. Ein riesen Schock zu diesem Zeitpunkt: Wussten wir als Pflegefachpersonen doch ziemlich gut, was da auf uns zukommen könnte. Unsere Kontaktperson Soraya kommt uns regelmässig besuchen. Wir schätzen diese Besuche sehr, denn wir besprechen dann die offenen Fragen und die Feinheiten der Pflegedokumentation, die natürlich die Basis professioneller Arbeit darstellt. Wir fühlen uns dank der Unterstützung von Harmony in jeder Hinsicht gut betreut.

5/5
Pflegende Ehefrau

Mein Mann hat MS. Seine Krankheit schreitet voran, weshalb ich ihn immer mehr pflegen muss, was ich sehr gerne mache. Ein Pfleger im Spital hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Pflege zu Hause finanziell unterstützt wird. Daraufhin habe ich mich übers Internet informiert und bin dann schnell auf Harmony gestossen. Ein Anruf genügte und das Ganze nahm unkompliziert seinen Lauf.

5/5
Pflegender Ehemann

Meine Frau ist seit ihrem Halswirbelbruch auf den Rollstuhl angewiesen. Harmony unterstützt mich dabei, sie zu Hause zu pflegen, und gibt mir die Sicherheit, jederzeit Fragen zu stellen. So fühlt sich meine Frau gut und sicher zu Hause.

Das zeichnet uns aus

Angehörige

+ 1238

Jahre Erfahrung

+ 0

Antwortzeit

0 h

Zufriedene Familien

0 %

LOHN FÜR ANGEHÖRIGE IN DER SCHWEIZ

Entlohnung

Häufig gestellte Fragen von pflegenden Angehörigen

Pflegende Angehörige in der Schweiz haben die Möglichkeit, sich bei Unipflege anzumelden, um eine Entschädigung für die Grundpflege eines nahen Angehörigen zu erhalten.

Angehörige werden für die Grundpflege mit einem Stundenlohn von CHF 39.90 brutto (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und zzgl. Ferienentschädigung) vergütet.

Mit einer SRK oder höheren Ausbildung erhalten Sie 45 Franken pro geleistete Stunde. Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt.

Alle Tätigkeiten der Grundpflege wie Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege, beim Duschen und Baden, beim Anziehen von Stützstrümpfen, beim Essen und Trinken, beim Toilettengang und bei der Zahnpflege, werden vergütet.

Alle Leistungen im Bereich der Betreuung und der hauswirtschaftlichen Unterstützung, wie z.B. Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen sowie Kochen und Putzen gehören nicht zu den Leistungen der Krankenversicherung und werden daher auch nicht über die Harmony vergütet.

In der Schweiz werden direkte Verwandte und Personen, die der Familie nahe stehen (z.B. Mitbewohnerinnen und Mitbewohner oder Nachbarn), als «pflegende Angehörige» bezeichnet, wenn sie die Pflege übernehmen.

Nein, Pflegeleistungen können nicht privat abgerechnet werden. Eine Anstellung bei spezialisierten und anerkannten Organisationen, wie z.B. die Harmony, die im Auftrag der Krankenkasse die Qualität der Pflege sicherstellen, ist Voraussetzung für die Abrechnung.

Nein, alle Beratungsgespräche sowie persönliche Termine sind kostenlos.

Unipflege steht für eine neue Art der Unterstützung im Bereich der privaten Spitex. Wir erkennen die Bedeutung der Arbeit von pflegenden Angehörigen nicht nur an, sondern entschädigen sie auch angemessen. Bei uns sind Sie mehr als nur ein Angehöriger, Sie sind ein wertvolles Mitglied unseres Teams. Wir bieten Ihnen Zugang zu Ressourcen, Schulungen und einem Netzwerk von Fachleuten, damit Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.

Aus dem Magazin

Wir sind für Sie und Ihre Angehörigen da!

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