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Pflege von Kindern & Angehörigenentlohnung

Ihre Fürsorge ist wertvoll – und kann vergütet werden. Wir prüfen kostenlos, ob Sie für die Pflege Ihres Kindes (chronische Erkrankung, Behinderung, Entwicklungsstörung) bezahlt werden können – erste Einschätzung in ≤ 24 h.

LOHN FÜR ELTERN & ANGEHÖRIGE

Lohn bei Kinderpflege zu Hause

  • Bis zu CHF 39.90/Std
  • Eltern entlasten
  • Koordination mit Kinderarzt und Therapien

100% Online & Unverbindlich

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Das zeichnet uns aus

Angehörige

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Jahre Erfahrung

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Antwortzeit

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Der Weg zum Lohn für pflegende Angehörige

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So läuft es ab – in 4 Schritten

Schritt 1.

Voraussetzungen erfüllen

Sie pflegen einen Angehörigen? Sie sind volljährig und es handelt sich um eine dauerhafte Pflegesituation? Dann erfüllen Sie die wichtigsten Kriterien für eine Anstellung.

Schritt 2.

Bedarfsabklärung

Gemeinsam vereinbahren wir einen Termin, an welchem eine Diplomierte Pflegefachperson zu Ihnen nach hause kommt und den Pflegebedarf abklärt.

Schritt 3.

Bestätigung Krankenkasse

Die Bedarfsabklärung senden wir Ihrem Hausarzt und der Krankenkasse zur Bestätigung.

Schritt 4.

Erhalt Arbeitsvertag

Nach erfolgreicher Bestätigung durch die Krankenkasse erhalten Sie von uns einen Arbeitsvertrag mit einem Stundenlohn von bis zu CHF 39.90.

BIS CHF 39.90/h

Was wird bei Kinderpflege anerkannt?

Typische Situationen (Auswahl): Diabetes Typ 1, Epilepsie, Mukoviszidose, neuromuskuläre Erkrankungen, Spina bifida, Trisomie 21, Autismus-Spektrum (ASS), ADHS, onkologische Nachsorge, Frühgeborene mit Entwicklungsverzögerungen.

  • Grundpflege & Alltag: Hygiene, An-/Auskleiden, Mobilisation/Transfer, Ernährung/Trinken
  • Therapiebezogene Alltagsunterstützung: Übungen gemäss Anleitung, Lagerung, Hilfsmittelhandling
  • Medizinnahe Betreuung: Beobachten, Erinnern an Medikation, einfache Messungen (z. B. Blutzucker), Dokumentation
  • Förderung & Struktur: Tages-/Wochenplan, Schul-/Therapietermine, Spiel- & Lernaktivierung
  • Nachtpräsenz: Kontrollen, Lagerungswechsel, Krisenmanagement

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Wie funktioniert die Bezahlung?

  1. Pauschale/Beitrag an das Kind
    → Leistungen fliessen an das Kind; Eltern entschädigen sich daraus (Stunden-/Monatsbasis).

  2. Anstellungsmodell zu Hause
    → Gesetzliche Vertretung wird Arbeitgeber; wir helfen bei Vertrag, AHV/UVG, Lohnabrechnung.

  3. Kombination mit Fachstellen
    → Therapien/medizinische Pflege über Fachstellen; Eltern erhalten zusätzliche Vergütung für Alltag/Betreuung/Nacht.

Richtwert: CHF 35.00–39.90/Std. (inkl. Ferienzuschlag & Sozialabgaben; abhängig von Bedarf, Einstufung & Kanton).

Wer kann einen Lohn erhalten?

  • Pflege zu Hause eines nahen Angehörigen mit relevantem Betreuungsbedarf
  • Regelmässige Leistungen im Alltag (siehe unten „Was wird anerkannt“)
  • Volljährigkeit der pflegenden Person
  • Nachweise (ärztliche Berichte/Assessment, Stundenprotokolle) sind vorhanden oder rasch beschaffbar
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FAQ – Kinderpflege & Entlohnung

Praxisbeispiele

ASS + Epilepsie, 12 Jahre

Tagesstruktur, Schulbegleitung zu Terminen, Krisenplan.

→ Kombination aus Beiträgen + stundenweiser Entschädigung.

Diabetes Typ 1, 8 Jahre

Eltern managen Messungen, Mahlzeiten, Nachtchecks.

→ Teilzeit-Vergütung, gute Protokolle erhöhen Einstufung.

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Grundsätzlich Eltern oder enge Angehörige, die ein Kind mit relevantem Pflege-/Betreuungsbedarf regelmässig zu Hause versorgen. Entscheidend sind Pflegeumfang, Häufigkeit und eine nachweisbare Belastung (Assessment/Arztberichte).

Ja, Regelungen unterscheiden sich. In vielen Fällen greifen Leistungen im Kindes-/Jugendalter; ab bestimmten Übergängen (z. B. Volljährigkeit) ändern sich Zuständigkeiten/Programme. Wir prüfen das kantonal/individuell.

Typisch: Körperpflege & Hygiene, An-/Auskleiden, Mobilisation/Transfer, Ernährung/Trinkmanagement, therapiebezogene Alltagsunterstützung (gemäss Anleitung), Nachtpräsenz (Kontrollen, Lagerung, Krisen).

Ja, wenn sie alltagsbezogen und gemäss Anleitung/Anordnung erfolgen und der Pflegebedarf dokumentiert ist.

Oft ja. Intervall-Kontrollen, Lagerungswechsel, Krisenmanagement in der Nacht können die Einstufung erhöhen – genaue Protokolle helfen.

Richtwert (je nach Einstufung/Kanton/Modell): ca. CHF 35.00–39.90 pro Stunde inkl. Ferienzuschlag & Sozialabgaben. Final entscheidet die Bedarfseinstufung.