Psychiatrische Pflege & Angehörigenentlohnung
Ihre Pflegearbeit zählt. Wir prüfen kostenlos, ob Sie für die Betreuung eines Angehörigen mit psychischer Erkrankung (z. B. Demenz, Depression, Angst, Bipolarität, Psychose) bezahlt werden können – inkl. nächster Schritt in ≤ 24 h.
LOHN FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
Lohn für die Betreuung bei psychischen Erkrankungen
- Bis zu CHF 39.90/Std
- Klarer Pfad
- Parallel zur Spitex möglich
100% Online & Unverbindlich
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Das zeichnet uns aus
Angehörige
Jahre Erfahrung
Antwortzeit
Zufriedene Familien
Der Weg zum Lohn für pflegende Angehörige
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So läuft es ab – in 4 Schritten
Schritt 1.
Voraussetzungen erfüllen
Sie pflegen einen Angehörigen? Sie sind volljährig und es handelt sich um eine dauerhafte Pflegesituation? Dann erfüllen Sie die wichtigsten Kriterien für eine Anstellung.
Schritt 2.
Bedarfsabklärung
Gemeinsam vereinbahren wir einen Termin, an welchem eine Diplomierte Pflegefachperson zu Ihnen nach hause kommt und den Pflegebedarf abklärt.
Schritt 3.
Bestätigung Krankenkasse
Die Bedarfsabklärung senden wir Ihrem Hausarzt und der Krankenkasse zur Bestätigung.
Schritt 4.
Erhalt Arbeitsvertag
Nach erfolgreicher Bestätigung durch die Krankenkasse erhalten Sie von uns einen Arbeitsvertrag mit einem Stundenlohn von bis zu CHF 39.90.
BIS CHF 39.90/h
Was wird als „Psychiatrische Pflege“ anerkannt?
Typische Krankheitsbilder (Auswahl): Demenz (Alzheimer, vaskulär), Depression, Angststörungen, Bipolare Störung, Schizophrenie/Psychosen, PTBS, Suchterkrankungen, Essstörungen.
- Tagesstruktur & Aktivierung (Routinen, Erinnerungen, Schlaf-/Essrhythmus)
- Emotionale Stabilisierung & Deeskalation (ruhige Begleitung, Triggermanagement, Krisenplan)
- Demenzsensible Begleitung (Validation, Orientierung, Umfeldanpassung/Weglaufschutz)
- Soziale Teilhabe & Terminbegleitung (Spaziergänge, Arzt-/Therapietermine, Kontaktpflege)
- Alltagskompetenzen (Haushaltsstruktur, Einkauf mit Anleitung, Medikamenten-Erinnerung*)
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Wie funktioniert die Bezahlung?
Pauschale/Beitrag an die gepflegte Person
→ Der Beitrag wird der betroffenen Person ausbezahlt; Angehörige werden daraus entschädigt (Stunden- oder Monatspauschale).Anstellungsmodell zu Hause
→ Die gepflegte Person (oder Vertretung) wird Arbeitgeber; wir helfen bei Vertrag, AHV/UVG, Lohnabrechnung.Kombination mit Spitex
→ Spitex rechnet medizinische Pflege ab; Angehörige erhalten zusätzliche Vergütung für Betreuung, Struktur und Nachtpräsenz.
Richtwert Vergütung: CHF 35.00–39.90/Std. (inkl. Ferienzuschlag & Sozialabgaben; abhängig von Bedarf, Einstufung & Kanton).
Wer kann einen Lohn erhalten?
- Pflege zu Hause eines nahen Angehörigen mit relevantem Betreuungsbedarf
- Regelmässige Leistungen im Alltag (siehe unten „Was wird anerkannt“)
- Volljährigkeit der pflegenden Person
- Nachweise (ärztliche Berichte/Assessment, Stundenprotokolle) sind vorhanden oder rasch beschaffbar
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Treten Sie mit uns in Kontakt und wir kümmern uns um Sie und ihre Angehörigen.
FAQ – Psychiatrische Pflege & Entlohnung
Praxisbeispiele
Ein aktuelles Evidencebasedpractice Review zeigt: Wer mit psychischen Störungen pflegt evidencebasedpractice orientiert sich an klaren Leitlinien, die Sicherheit, Struktur und nachhaltige Unterstützung fördern. So wird Angehörigenpflege professionell und zugleich menschlich anerkannt.
Demenz, nächtliche Unruhe
Massnahmen: Abendroutine, Reizreduktion, 2× Nacht-Checks/Woche, Weglaufschutz.
Ergebnis: weniger Krisen, Partner schläft wieder durch. Vergütung auf Basis dokumentierter Nachtpräsenz.
Depression, sozialer Rückzug
Massnahmen: Tagesplan (Morgenroutine/Spaziergänge), Terminbegleitung, Aktivierung.
Ergebnis: Ess- & Schlafrhythmus stabil, Termine wahrgenommen. Teilzeit-Vergütung nach Einstufung.
Braucht es eine formale Diagnose?
Hilfreich, aber nicht zwingend – entscheidend ist der nachweisbare Betreuungsbedarf.
Gilt das auch bei Angst / Depression / Bipolar/ Psychose?
Ja. Bei dokumentiertem Bedarf besteht grundsätzlich Chance auf Vergütung.
Kann ich Teilzeit gepflegte Stunden abrechnen?
Ja. Es zählen die tatsächlich geleisteten Stunden (inkl. Nachtpräsenz, falls anerkannt).
Parallel zur Spitex möglich?
Ja. Spitex für medizinische Pflege; Angehörige für Betreuung/Struktur – kombinierbar.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Erste Einschätzung in ≤ 24 h; Entscheidung der Stellen: einige Wochen. Wir bleiben dran.
Steuern & Sozialabgaben?
Bei Anstellung: AHV/IV/UVG & ggf. Quellensteuer. Wir unterstützen bei Anmeldung & Lohnabrechnung.