Körperliche Pflege & Angehörigenentlohnung
Ihre Pflegearbeit verdient Anerkennung. Wir prüfen kostenlos, ob und wie Sie für Körperpflege, Mobilisation, Ernährung und Nachtpräsenz eines Angehörigen bezahlt werden können – mit Rückmeldung in ≤ 24 h.
LOHN FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
Lohn bei körperlicher Pflege zu Hause
- Bis zu CHF 39.90/Std
- Kostenlose Anspruchsprüfung
- Vertraulich & versichert
100% Online & Unverbindlich
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Das zeichnet uns aus
Angehörige
Jahre Erfahrung
Antwortzeit
Zufriedene Familien
Der Weg zum Lohn für pflegende Angehörige
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So läuft es ab – in 4 Schritten
Schritt 1.
Voraussetzungen erfüllen
Sie pflegen einen Angehörigen? Sie sind volljährig und es handelt sich um eine dauerhafte Pflegesituation? Dann erfüllen Sie die wichtigsten Kriterien für eine Anstellung.
Schritt 2.
Bedarfsabklärung
Gemeinsam vereinbahren wir einen Termin, an welchem eine Diplomierte Pflegefachperson zu Ihnen nach hause kommt und den Pflegebedarf abklärt.
Schritt 3.
Bestätigung Krankenkasse
Die Bedarfsabklärung senden wir Ihrem Hausarzt und der Krankenkasse zur Bestätigung.
Schritt 4.
Erhalt Arbeitsvertag
Nach erfolgreicher Bestätigung durch die Krankenkasse erhalten Sie von uns einen Arbeitsvertrag mit einem Stundenlohn von bis zu CHF 39.90.
BIS CHF 39.90/h
Was wird anerkannt? (körperliche Pflege – Beispiele)
Typische Situationen:: DAltersschwäche, Parkinson, Schlaganfallfolgen, MS, Demenz mit hohem körperlichem Bedarf, postoperative Betreuung, chronische Schmerzen, palliative Alltagspflege.
- Körperpflege & Hygiene: Waschen, Duschen, Rasur, Zahnpflege, Toilettengang
- An-/Auskleiden: inkl. Kompressionsstrümpfe (An-/Ausziehen)
- Mobilisation & Lagerung: Aufstehen, Hinlegen, Transfer (Bett–Stuhl), Umlagern, Sturz-/Dekubitus-Prophylaxe
- Ernährung & Trinkmanagement: Anreichen, Beobachten/Protokoll, Essensstruktur
- Inkontinenz-Management: Material, Wechsel, Hautschutz, Entsorgungslogistik
- Nachtpräsenz: Intervall-Kontrollen, Toilettengänge, Lagerungswechsel, Beruhigung
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Wie funktioniert die Bezahlung? (Modelle)
Pauschale/Beitrag an die gepflegte Person
→ Geldfluss an die betroffene Person; Angehörige werden daraus entschädigt (Stunden- oder Monatspauschale).Anstellungsmodell zu Hause
→ Die gepflegte Person (oder Vertretung) wird Arbeitgeber; wir helfen bei Vertrag, AHV/UVG, Lohnabrechnung ein.Kombination mit Spitex
→ Spitex rechnet medizinische Pflege; Angehörige erhalten zusätzliche Vergütung für Grundpflege/Alltag.
Richtwert Vergütung: CHF 35.00–39.90/Std. (je nach Bedarf, Einstufung & Kanton).
Wer kann einen Lohn erhalten? (Voraussetzungen)
- Pflege zu Hause eines nahen Angehörigen (regelmässig, nicht nur gelegentlich)
- Nachweisbarer Grundpflege-/Betreuungsbedarf (Assessment/Arztberichte von Vorteil)
- Volljährigkeit der pflegenden Person
- Dokumentation der Einsätze (kurz & einfach – Vorlagen von uns)
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Treten Sie mit uns in Kontakt und wir kümmern uns um Sie und ihre Angehörigen.
FAQ – Körperliche Pflege & Angehörigenentlohnung
Praxisbeispiele
Schlaganfall, Halbseitenlähmung
Transfers, Lagerung, Anreichen von Nahrung, Nachtchecks. → Vergütung + Kombi mit Spitex für medizinische Leistungen.
Demenz + Sturzrisiko
Tagesstruktur, Mobilisation, Wegsicherung, Abendroutine, Toilettenhilfe. → Stundenvergütung; Einstufung durch gute Dokumentation verbessert.
Bis zu CHF 39.90 / Std. (kantons- & bedarfsabhängig; inkl. Ferienzuschlag & Sozialabgaben)
Ein fester Kontakt: Wir begleiten von der Einstufung bis zur Auszahlung
Kombinierbar mit Spitex (medizinische Pflege) – Sie werden für Alltag & Grundpflege vergütet
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Wer kann eine Entlohnung erhalten?
Volljährige Angehörige/Bezugspersonen, die regelmässig Grundpflege/Betreuung zu Hause leisten und deren Einsatz durch Bedarfseinstufung/Assessment nachgewiesen ist.
Zählt Teilzeitpflege oder wenn mehrere Angehörige helfen?
Ja. Es zählen die effektiv geleisteten Stunden. Mehrere Angehörige können berücksichtigt werden, wenn die Einsätze dokumentiert sind.
Was wird meist nicht vergütet?
Reine Haushaltstätigkeiten oder Fahrdienste ohne pflegerischen Kontext. (Je nach Kanton können separate Entlastungsbeiträge möglich sein.)
Ist Nachtpflege abrechenbar?
Oft ja. Nachtpräsenz kann die Einstufung spürbar erhöhen – kurze Nachtprotokolle sind dafür wichtig.
Wie hoch ist der Stundenlohn?
Richtwert CHF 35.00–39.90 / Std. (inkl. Ferienzuschlag & Sozialabgaben). Die genaue Höhe hängt von Einstufung, Kanton und Modell ab.
Wie erfolgt die Auszahlung – monatlich? rückwirkend?
In der Regel monatlich. Teilweise rückwirkend ab Antragsdatum – abhängig von Stelle/Regelung.