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Körperliche Pflege & Angehörigenentlohnung

Ihre Pflegearbeit verdient Anerkennung. Wir prüfen kostenlos, ob und wie Sie für Körperpflege, Mobilisation, Ernährung und Nachtpräsenz eines Angehörigen bezahlt werden können – mit Rückmeldung in ≤ 24 h.

LOHN FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Lohn bei körperlicher Pflege zu Hause

  • Bis zu CHF 39.90/Std
  • Kostenlose Anspruchsprüfung
  • Vertraulich & versichert

100% Online & Unverbindlich

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Das zeichnet uns aus

Angehörige

+ 1238

Jahre Erfahrung

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Antwortzeit

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Zufriedene Familien

0 %

Der Weg zum Lohn für pflegende Angehörige

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So läuft es ab – in 4 Schritten

Schritt 1.

Voraussetzungen erfüllen

Sie pflegen einen Angehörigen? Sie sind volljährig und es handelt sich um eine dauerhafte Pflegesituation? Dann erfüllen Sie die wichtigsten Kriterien für eine Anstellung.

Schritt 2.

Bedarfsabklärung

Gemeinsam vereinbahren wir einen Termin, an welchem eine Diplomierte Pflegefachperson zu Ihnen nach hause kommt und den Pflegebedarf abklärt.

Schritt 3.

Bestätigung Krankenkasse

Die Bedarfsabklärung senden wir Ihrem Hausarzt und der Krankenkasse zur Bestätigung.

Schritt 4.

Erhalt Arbeitsvertag

Nach erfolgreicher Bestätigung durch die Krankenkasse erhalten Sie von uns einen Arbeitsvertrag mit einem Stundenlohn von bis zu CHF 39.90.

BIS CHF 39.90/h

Was wird anerkannt? (körperliche Pflege – Beispiele)

Typische Situationen:: DAltersschwäche, Parkinson, Schlaganfallfolgen, MS, Demenz mit hohem körperlichem Bedarf, postoperative Betreuung, chronische Schmerzen, palliative Alltagspflege.

  • Körperpflege & Hygiene: Waschen, Duschen, Rasur, Zahnpflege, Toilettengang
  • An-/Auskleiden: inkl. Kompressionsstrümpfe (An-/Ausziehen)
  • Mobilisation & Lagerung: Aufstehen, Hinlegen, Transfer (Bett–Stuhl), Umlagern, Sturz-/Dekubitus-Prophylaxe
  • Ernährung & Trinkmanagement: Anreichen, Beobachten/Protokoll, Essensstruktur
  • Inkontinenz-Management: Material, Wechsel, Hautschutz, Entsorgungslogistik
  • Nachtpräsenz: Intervall-Kontrollen, Toilettengänge, Lagerungswechsel, Beruhigung

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Wie funktioniert die Bezahlung? (Modelle)

  1. Pauschale/Beitrag an die gepflegte Person
    → Geldfluss an die betroffene Person; Angehörige werden daraus entschädigt (Stunden- oder Monatspauschale).

  2. Anstellungsmodell zu Hause
    → Die gepflegte Person (oder Vertretung) wird Arbeitgeber; wir helfen bei Vertrag, AHV/UVG, Lohnabrechnung ein.

  3. Kombination mit Spitex
    Spitex rechnet medizinische Pflege; Angehörige erhalten zusätzliche Vergütung für Grundpflege/Alltag.

Richtwert Vergütung: CHF 35.00–39.90/Std. (je nach Bedarf, Einstufung & Kanton).

Wer kann einen Lohn erhalten? (Voraussetzungen)

  • Pflege zu Hause eines nahen Angehörigen (regelmässig, nicht nur gelegentlich)
  • Nachweisbarer Grundpflege-/Betreuungsbedarf (Assessment/Arztberichte von Vorteil)
  • Volljährigkeit der pflegenden Person
  • Dokumentation der Einsätze (kurz & einfach – Vorlagen von uns)
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FAQ – Körperliche Pflege & Angehörigenentlohnung

Praxisbeispiele

Schlaganfall, Halbseitenlähmung

Transfers, Lagerung, Anreichen von Nahrung, Nachtchecks. → Vergütung + Kombi mit Spitex für medizinische Leistungen.

Demenz + Sturzrisiko

Tagesstruktur, Mobilisation, Wegsicherung, Abendroutine, Toilettenhilfe. → Stundenvergütung; Einstufung durch gute Dokumentation verbessert.

  • Bis zu CHF 39.90 / Std. (kantons- & bedarfsabhängig; inkl. Ferienzuschlag & Sozialabgaben)

  • Ein fester Kontakt: Wir begleiten von der Einstufung bis zur Auszahlung

  • Kombinierbar mit Spitex (medizinische Pflege) – Sie werden für Alltag & Grundpflege vergütet

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Volljährige Angehörige/Bezugspersonen, die regelmässig Grundpflege/Betreuung zu Hause leisten und deren Einsatz durch Bedarfseinstufung/Assessment nachgewiesen ist.

Ja. Es zählen die effektiv geleisteten Stunden. Mehrere Angehörige können berücksichtigt werden, wenn die Einsätze dokumentiert sind.

Reine Haushaltstätigkeiten oder Fahrdienste ohne pflegerischen Kontext. (Je nach Kanton können separate Entlastungsbeiträge möglich sein.)

Oft ja. Nachtpräsenz kann die Einstufung spürbar erhöhen – kurze Nachtprotokolle sind dafür wichtig.

Richtwert CHF 35.00–39.90 / Std. (inkl. Ferienzuschlag & Sozialabgaben). Die genaue Höhe hängt von Einstufung, Kanton und Modell ab.

In der Regel monatlich. Teilweise rückwirkend ab Antragsdatum – abhängig von Stelle/Regelung.