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LOHN FÜR ANGEHÖRIGE IN DER SCHWEIZ

Entlohnung

Ihr Einsatz als pflegender Angehöriger verdient Anerkennung.

Wir prüfen kostenlos, ob und wie Ihre Pflegearbeit zu Hause vergütet werden kann – mit klarer Einschätzung und nächstem Schritt innerhalb 24 h.

Was ist der Lohn für pflegende Angehörige?

In der Schweiz ist die Entschädigung für pflegende Angehörige mehr als nur eine finanzielle Anerkennung. Es handelt sich um einen echten Lohn aus einer regulären Anstellung.

Anstatt pauschaler Beiträge erhalten Sie einen stundenbasierten Lohn inklusive Sozialleistungen und Einzahlungen in die Pensionskasse. So wird Ihre wertvolle Betreuungsarbeit offiziell als Beruf anerkannt und fair vergütet.

Wie viel kann ich verdienen?

  • Richtwert: CHF 35.00 – CHF 39.90 / Std. (inkl. Ferienzuschlag & Sozialabgaben)
  • Abhängig von: Pflegebedarf/Einstufung, Kanton/Programm, Modell (Pauschale vs. Anstellung)
  • Auszahlung: i. d. R. monatlich, teils rückwirkend ab Antrag

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Der Weg zum Lohn für pflegende Angehörige

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So läuft es ab – in 4 Schritten

Schritt 1.

Voraussetzungen erfüllen

Sie pflegen einen Angehörigen? Sie sind volljährig und es handelt sich um eine dauerhafte Pflegesituation? Dann erfüllen Sie die wichtigsten Kriterien für eine Anstellung.

Schritt 2.

Bedarfsabklärung

Gemeinsam vereinbahren wir einen Termin, an welchem eine Diplomierte Pflegefachperson zu Ihnen nach hause kommt und den Pflegebedarf abklärt.

Schritt 3.

Bestätigung Krankenkasse

Die Bedarfsabklärung senden wir Ihrem Hausarzt und der Krankenkasse zur Bestätigung.

Schritt 4.

Erhalt Arbeitsvertag

Nach erfolgreicher Bestätigung durch die Krankenkasse erhalten Sie von uns einen Arbeitsvertrag mit einem Stundenlohn von bis zu CHF 39.90.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Pflege eines nahen Angehörigen (z. B. Partner/in, Eltern, Kind, Geschwister, enge Bezugsperson)
  • Regelmässige Grundpflege/Betreuung zu Hause (z. B. Körperpflege, Mobilität, An-/Auskleiden, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme)
  • Volljährigkeit der pflegenden Person
  • Dokumentierter Pflegebedarf (ärztliche Unterlagen/Bedarfseinschätzung hilfreich)

Welche Leistungen zählen als „pflegerische Betreuung“?

  • Körperpflege & Hygiene: Waschen, Duschen, Zahnpflege, Toilettengang
  • An-/Auskleiden: inkl. Kompressionsstrümpfe
  • Mobilität & Lagerung: Aufstehen, Hinlegen, Gehen, Umlagern/Positionieren
  • Ernährung: Mahlzeiten anreichen, Trinken erinnern, Beobachten/Protokoll
  • Demenz/psychische Pflege: Orientierung, Tagesstruktur, Sicherheit, Begleitung
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Vergütungsmodelle (einfach erklärt)

  1. Pauschale/Beitrag an die gepflegte Person
    → Sie entschädigt Angehörige (Monatspauschale oder Stunden-/Monatslohn).

  2. Anstellungsmodell zu Hause
    → Die gepflegte Person (oder Vertretung) wird Arbeitgeber; wir helfen bei Vertrag, AHV/UVG, Lohnabrechnung.

  3. Kombination mit professioneller Pflege
    → Spitex rechnet medizinische Pflege ab, Angehörige erhalten zusätzliche Vergütung für Betreuung/Alltag.

Welche Unterlagen helfen?

  • Ärztliche Berichte / Diagnosen / Verordnungen
  • Einsatz-/Stundenrapporte (Grundpflege, Betreuung, Nachtpräsenz)
  • Kurzbeschreibung der Pflegesituation (Wohnsituation, Risiken, Demenz etc.)
  • Personen- & Kontodaten (für Vergütung/Anstellung)

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Beispiele aus der Praxis

Finanzierung & Quellen

  • Hilflosenentschädigung (AHV/IV) – je nach Hilflosigkeitsgrad
  • Ergänzungsleistungen & Gemeindebeiträge – situativ
  • Kantonale Programme / Entlastungsbeiträge / Gutscheine
  • Versicherungsleistungen via Spitex (medizinische Pflege)

Wichtig: Keine schweizweit einheitliche Regelung – wir prüfen kantonal Ihren besten Weg.

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Häufig gestellte Fragen von pflegenden Angehörigen

Oft erhält die gepflegte Person die Leistung und vergütet Angehörige. Im Anstellungsmodell ist eine direkte Lohnzahlung möglich.

Erste Einschätzung in 24 h. Entscheidung der Stellen: einige Wochen. Wir begleiten den Prozess.

Ja. Spitex deckt medizinische Pflege; Betreuung/Alltag durch Angehörige kann zusätzlich vergütet werden.

Ja. Es zählen die tatsächlichen Stunden – Teilzeit ist berücksichtigbar.

Bei Anstellung ja (AHV/IV/UVG, ggf. Quellensteuer). Wir unterstützen bei Anmeldung & Abrechnung.

Ja – sofern Betreuungsbedarf besteht und Einstufung/Unterlagen dies belegen.