Pflege von Kindern & Angehörigenentlohnung
Ihre Fürsorge ist wertvoll – und kann vergütet werden. Wir prüfen kostenlos, ob Sie für die Pflege Ihres Kindes (chronische Erkrankung, Behinderung, Entwicklungsstörung) bezahlt werden können – erste Einschätzung in ≤ 24 h.
LOHN FÜR ELTERN & ANGEHÖRIGE
Lohn bei Kinderpflege zu Hause
- Bis zu CHF 39.90/Std
- Eltern entlasten
- Koordination mit Kinderarzt und Therapien
100% Online & Unverbindlich
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Das zeichnet uns aus
Angehörige
Jahre Erfahrung
Antwortzeit
Zufriedene Familien
Der Weg zum Lohn für pflegende Angehörige
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So läuft es ab – in 4 Schritten
Schritt 1.
Voraussetzungen erfüllen
Sie pflegen einen Angehörigen? Sie sind volljährig und es handelt sich um eine dauerhafte Pflegesituation? Dann erfüllen Sie die wichtigsten Kriterien für eine Anstellung.
Schritt 2.
Bedarfsabklärung
Gemeinsam vereinbahren wir einen Termin, an welchem eine Diplomierte Pflegefachperson zu Ihnen nach hause kommt und den Pflegebedarf abklärt.
Schritt 3.
Bestätigung Krankenkasse
Die Bedarfsabklärung senden wir Ihrem Hausarzt und der Krankenkasse zur Bestätigung.
Schritt 4.
Erhalt Arbeitsvertag
Nach erfolgreicher Bestätigung durch die Krankenkasse erhalten Sie von uns einen Arbeitsvertrag mit einem Stundenlohn von bis zu CHF 39.90.
BIS CHF 39.90/h
Was wird bei Kinderpflege anerkannt?
Typische Situationen (Auswahl): Diabetes Typ 1, Epilepsie, Mukoviszidose, neuromuskuläre Erkrankungen, Spina bifida, Trisomie 21, Autismus-Spektrum (ASS), ADHS, onkologische Nachsorge, Frühgeborene mit Entwicklungsverzögerungen.
- Grundpflege & Alltag: Hygiene, An-/Auskleiden, Mobilisation/Transfer, Ernährung/Trinken
- Therapiebezogene Alltagsunterstützung: Übungen gemäss Anleitung, Lagerung, Hilfsmittelhandling
- Medizinnahe Betreuung: Beobachten, Erinnern an Medikation, einfache Messungen (z. B. Blutzucker), Dokumentation
- Förderung & Struktur: Tages-/Wochenplan, Schul-/Therapietermine, Spiel- & Lernaktivierung
- Nachtpräsenz: Kontrollen, Lagerungswechsel, Krisenmanagement
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Wie funktioniert die Bezahlung?
Pauschale/Beitrag an das Kind
→ Leistungen fliessen an das Kind; Eltern entschädigen sich daraus (Stunden-/Monatsbasis).Anstellungsmodell zu Hause
→ Gesetzliche Vertretung wird Arbeitgeber; wir helfen bei Vertrag, AHV/UVG, Lohnabrechnung.Kombination mit Fachstellen
→ Therapien/medizinische Pflege über Fachstellen; Eltern erhalten zusätzliche Vergütung für Alltag/Betreuung/Nacht.
Richtwert: CHF 35.00–39.90/Std. (inkl. Ferienzuschlag & Sozialabgaben; abhängig von Bedarf, Einstufung & Kanton).
Wer kann einen Lohn erhalten?
- Pflege zu Hause eines nahen Angehörigen mit relevantem Betreuungsbedarf
- Regelmässige Leistungen im Alltag (siehe unten „Was wird anerkannt“)
- Volljährigkeit der pflegenden Person
- Nachweise (ärztliche Berichte/Assessment, Stundenprotokolle) sind vorhanden oder rasch beschaffbar
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Treten Sie mit uns in Kontakt und wir kümmern uns um Sie und ihre Angehörigen.
FAQ – Kinderpflege & Entlohnung
Praxisbeispiele
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Wer hat Anspruch auf Entlohnung, wenn ich mein Kind zu Hause pflege?
Grundsätzlich Eltern oder enge Angehörige, die ein Kind mit relevantem Pflege-/Betreuungsbedarf regelmässig zu Hause versorgen. Entscheidend sind Pflegeumfang, Häufigkeit und eine nachweisbare Belastung (Assessment/Arztberichte).
Gibt es eine Altersgrenze für das Kind?
Ja, Regelungen unterscheiden sich. In vielen Fällen greifen Leistungen im Kindes-/Jugendalter; ab bestimmten Übergängen (z. B. Volljährigkeit) ändern sich Zuständigkeiten/Programme. Wir prüfen das kantonal/individuell.
Welche Tätigkeiten werden anerkannt?
Typisch: Körperpflege & Hygiene, An-/Auskleiden, Mobilisation/Transfer, Ernährung/Trinkmanagement, therapiebezogene Alltagsunterstützung (gemäss Anleitung), Nachtpräsenz (Kontrollen, Lagerung, Krisen).
Zählen therapienahe Aufgaben (z. B. Übungen, Hilfsmittelhandling)?
Ja, wenn sie alltagsbezogen und gemäss Anleitung/Anordnung erfolgen und der Pflegebedarf dokumentiert ist.
Wird Nachtpflege/Nachtpräsenz berücksichtigt?
Oft ja. Intervall-Kontrollen, Lagerungswechsel, Krisenmanagement in der Nacht können die Einstufung erhöhen – genaue Protokolle helfen.
Wie hoch kann die Entschädigung sein?
Richtwert (je nach Einstufung/Kanton/Modell): ca. CHF 35.00–39.90 pro Stunde inkl. Ferienzuschlag & Sozialabgaben. Final entscheidet die Bedarfseinstufung.